Pressemitteilung vom 20.07.2010
DEIKON-Restrukturierungskonzept vorgelegt
- Positive Fortführungsprognose kann erteilt werden
- Gravierende Einschnitte bei Anleihen unerlässlich
- Zustimmung in Gläubigerversammlungen erforderlich
Köln, 20. Juli 2010. Die DEIKON GmbH hat durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer ihre derzeitige Fortführungsprognose analysieren lassen. Nach derzeitiger Planung kann durch die Geschäftsführung eine positive Prognose erteilt werden, was eine Insolvenzantragspflicht weiterhin vermeidet.
Auf der Grundlage der aktuellen Ertrags- und Finanzplanung und des aktuellen Status des Restrukturierungskonzeptes gehen die Geschäftsführer Karl F. Hunold und Thomas Henke davon aus, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, die DEIKON GmbH mindestens bis Ende 2011 zahlungsfähig zu erhalten. "Sofern unsere Gläubiger dem Konzept zustimmen, haben wir für die kommenden Monate die notwendige Planungssicherheit", so die Geschäftsführer. "Was den Zeitraum danach anbelangt, sehen wir unseren Gestaltungsspielräumen auch im Interesse unserer Gläubiger optimistisch entgegen."
Teil des Restrukturierungskonzeptes und der positiven Fortführungsprognose sind erhebliche Einschnitte in die Anleiheforderungen und in deren Verzinsung. Das Konzept basiert jedoch auf komplexen wirtschaftlicher Faktoren, die fortlaufend neu justiert und aufeinander abgestimmt werden müssen. Daher ist eine konkrete Bezifferung der Einschnitte derzeit noch nicht möglich. Im alternativen Falle der Insolvenz der DEIKON droht jedoch ein vollständiger Ausfall für die Anleihegläubiger. "Daher sehen wir eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Sanierungsmaßnahmen im allseitigen Interesse umgesetzt werden können", so die Geschäftsführer weiter.
Die Gläubiger werden in den kommenden Wochen zu Gläubigerversammlungen eingeladen, in denen sie über das Restrukturierungskonzept abstimmen können. Eine Zustimmung der Anleiheinhaber würde die positive Fortführungsprognose bestätigen.
Unbenommen dessen wird weiterhin fortlaufend gegengeprüft, ob sich die Annahmen des Restrukturierungskonzeptes künftig als nicht mehr zutreffend erweisen. Dies hätte zur Folge, dass unmittelbar eine entsprechende Insolvenzantragspflicht eintreten würde. Die Geschäftsführung weist daher ausdrücklich auf die nach wie vor bestehende Insolvenzgefahr hin.
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Jörg Nolte
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