Ad-Hoc-Mitteilung vom 30.06.2010
Anpassung der Anleihebedingungen; Restrukturierungskonzept
Köln, 30.06.2010
Die Geschäftsführung der DEIKON GmbH hat mit einem namhaften Fondsinitiator seit mehreren Monaten ein umfangreiches Fondsprojekt erarbeitet. Nachdem dieser Kooperationspartner das Projekt kurzfristig abgesagt hat, muss die Ertrags- und Finanzplanung der DEIKON GmbH angepasst werden.
Aktuell geht die Geschäftsführung davon aus, dass keine positive Fortführungsprognose besteht und eine Überschuldung gegeben ist. Daher wird derzeit ein Restrukturierungskonzept erarbeitet, das die Insolvenzreife kurzfristig beseitigen soll.
Inhalt des Konzeptes soll vor allem eine Anpassung der Anleihebedingungen der von der DEIKON GmbH bzw. deren Rechtsvorgängern emittierten Inhaber-Teilschuldverschreibungen (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9) sein. Die Anpassung soll nach Maßgabe des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz - SchVG ) vom 31.07.2009 (BGBl. I, 2512) erfolgen.
Vor diesem Hintergrund wird die DEIKON GmbH die Zinszahlungen, die zum 01.07.2010 in Bezug auf die Anleihen ISIN DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0EPM07 fällig werden, aussetzen.
DEIKON GmbH
Geschäftsführer