Ad hoc Mitteilung vom 28.10.2010
DEIKON GmbH: Gläubigerversammlung / Anpassung der Anleihebedingungen (WKN A0APM0)
Die Versammlung der Anleihegläubiger der nachrangigen 6 % Hypothekenanleihe der Boetzelen RheinMainHypo Vermögensverwaltung GmbH (nunmehr: DEIKON GmbH), Düsseldorf, 2005/2015 im Gesamtnennbetrag von EUR 20.000.000,00 (ISIN DE000A0EPM07, WKN A0EPM0), hat heute mit einer Mehrheit von mehr als 75 % der abgegebenen Stimmen den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu TOP 2 (Reduzierung des Zinssatzes von 6 % p.a. auf 1 % p.a. für die Zeit vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2013) und zu TOP 3.1 (Verzicht auf die Ausübung von Kündigungsrechten), wie im elektronischen Bundesanzeiger vom 07.10.2010 und 08.10.2010 bekannt gemacht, zugestimmt.
Die Beschlüsse wurden jeweils mit der Maßgabe gefasst, dass der Zinsverzicht bzw. der Verzicht auf die Ausübung von Kündigungsrechten erst mit Wirkung für alle Anleihegläubiger wirksam werden, wenn auch die Gläubigerversammlungen der übrigen von der DEIKON GmbH emittierten Anleihen (ISIN DE000A0KAHL9, DE000A0JQAG2) mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit inhaltsgleiche Beschlüsse fassen.
Die DEIKON GmbH hat den Anleihegläubigern im Gegenzug den Besserungsschein, wie gleichfalls im elektronischen Bundesanzeiger vom 07.10.2010 und 08.10.2010 bekannt gemacht, angeboten; dies mit der Maßgabe, dass der in § 3 Ziffer 1, Satz 2, 1. Halbsatz des Besserungsscheins genannte Anteil auf 60 % zugunsten der Anleihegläubiger erhöht wurde.
Die Geschäftsführung der DEIKON GmbH geht nach dem heutigen Abstimmungsverhalten bis auf Weiteres davon aus, dass die Liquidität sichergestellt bleibt.
Die Geschäftsführung
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