Ad-Hoc Mitteilung vom 19.07.2010

Restrukturierungskonzept: Gravierende Einschnitte bei Anleihen unerlässlich

Die Geschäftsführung der DEIKON GmbH hat die Frage der Fortbestehensprognose sachverständig prüfen lassen.

Auf der Grundlage der aktuellen Ertrags- und Finanzplanung und auf der Grundlage des aktuellen Restrukturierungskonzeptes geht die Geschäftsführung davon aus, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die DEIKON GmbH im laufenden und darauffolgenden Geschäftsjahr zahlungsfähig bleibt. Die Geschäftsführung nimmt daher eine positive Fortbestehensprognose an - mit der Folge, dass aktuell keine Insolvenzantragspflicht besteht.

Das Restrukturierungskonzept basiert auf einer komplexen Gemengelage wirtschaftlicher Faktoren, die fortgeschrieben und fortlaufend verprobt werden müssen.

Teil des Restrukturierungskonzeptes - und Prämisse für vorstehende Annahmen - sind gravierende Einschnitte in die Anleiheforderungen (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9) sowie in deren Verzinsung.

Aktuell spricht aus Sicht der Geschäftsführung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass diese Sanierungsmaßnahmen - im allseitigen Interesse - umgesetzt werden können. Die Geschäftsführung prüft fortlaufend auch alternative Gestaltungsmodelle; diese erscheinen gegenwärtig nicht mit einer notwendigen, überwiegenden Wahrscheinlichkeit umsetzbar. 

Die Geschäftsführung prüft intensiv und fortlaufend, ob sich die Annahmen des Restrukturierungskonzeptes künftig als nicht mehr zutreffend erweisen - mit der Folge, dass unmittelbar wieder eine negative Fortbestehensprognose und eine entsprechende Insolvenzantragspflicht eintreten würde.

Die Geschäftsführung weist daher ausdrücklich auf die nach wie vor bestehende Insolvenzgefahr hin. Im Falle der Insolvenz der Gesellschaft droht ein vollständiger Ausfall für die Anleihegläubiger.



DEIKON GmbH
Geschäftsführer

 

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