Hypothekenanleihen
Gläubigerversammlungen
Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.S. des § 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz vom 31. Juli 2009)
Im Zusammenhang mit den Gläubigerversammlungen am 11.10.2011 (für die Anleihe mit der ISIN DE000A0EPM07), 12.10.2011 (für die Anleihe mit der ISIN DE000A0JQAG2) und am 13.10.2011 (für die Anleihe mit der ISIN DE000A0KAHL9) weist die DEIKON GmbH - jeweils isoliert für jede Gläubigerversammlung - auf Folgendes hin:
Zur Teilnahme an der jeweiligen Gläubigerversammlung ist jeder jeweilige Anleihegläubiger berechtigt. Die Berechtigung zur Teilnahme an der jeweiligen Gläubigerversammlung ist nachzuweisen. Für den Nachweis reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts aus.
Dieser Nachweis kann durch eine entsprechende (Depot-)Bescheinigung Ihres depotführenden Instituts erfolgen. Die DEIKON GmbH bittet insoweit darum, dass in die (Depot-)Bescheinigung ein sog. Sperrvermerk aufgenommen wird, d.h. eine Erklärung des jeweiligen Instituts, dass die Teilschuldverschreibung(en) zugunsten der DEIKON GmbH bis zum Ablauf der betreffenden Gläubigerversammlung gesperrt gehalten werde(n). Zwingend erforderlich ist dies nicht.
An der jeweiligen Abstimmung der Anleihegläubiger nimmt jeder jeweilige Anleihegläubiger nach Maßgabe des Nennbetrags der von ihm jeweils gehaltenen Teilschuldverschreibung(en) teil; im Übrigen gilt § 6 Schuldverschreibungsgesetz (vom 31. Juli 2009).
Die Anleihegläubiger, die nicht persönlich an der Gläubigerversammlung teilnehmen wollen bzw. können, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht sowie Weisungen des Vollmachtgebers bedürfen der Textform. Zur Bevollmächtigung eines Dritten können Sie das anliegende Formular "Vollmacht für Dritte" benutzen. Die Verwendung dieses Formulars ist nicht zwingend und stellt keine Voraussetzung für die wirksame Vertretung und/oder Erteilung einer Weisung dar.
Wenn Sie nicht selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen und auch keinen Dritten bevollmächtigen wollen, können Sie Vollmacht und Weisungen an einen Stimmrechtsvertreter der DEIKON GmbH - und zwar an Frau Johanna Overbeck, Mitarbeiterin der DEIKON GmbH und/oder an Herrn Sven Bersau, Mitarbeiter der DEIKON GmbH, - erteilen. Senden Sie zu diesem Zweck bitte das ausgefüllte und unterzeichnete Formular "Vollmacht/Weisung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft" im Original einschließlich des besonderen Nachweises des depotführenden Instituts bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung (Posteingang) eingehend an folgende Adresse:
DEIKON GmbH
z.Hd. Frau Johanna Overbeck
Lothringer Straße 56
50677 Köln
Erteilen Sie bitte dem Stimmrechtsvertreter der DEIKON GmbH zu allen Beschlussvorschlägen eine Weisung. Ihre Weisung bezieht sich jeweils auf die im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschläge der DEIKON GmbH. Kreuzen Sie bitte bei Zustimmung das Ja-Feld, bei Enthaltung das Enth.-Feld und bei Ablehnung das Nein-Feld an. Wenn und soweit Sie keine Markierung oder mehrere Markierungen vornehmen, wird Ihre Weisung als Enthaltung gewertet und der Stimmrechtsvertreter der DEIKON GmbH wird insoweit mit "Enthaltung" abstimmen.
Ferner weist die DEIKON GmbH ausdrücklich darauf hin, dass die jeweilige Gläubigerversammlung nicht - wie frühere Gläubigerversammlungen - in der Aula des Burgwächter Castello stattfinden wird, sondern im
Goethe-Hafez-Saal, Brunnenstraße 21, 40225 Düsseldorf.
Düsseldorf, im August 2011
DEIKON GmbH
Die Geschäftsführer
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